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SWK 8, 10. März 2001, Seite R 23

EuGH: Vorsteuerabzugsrecht

Vorsteuerabzugsrecht auch nach Gesetzesänderung

Urteilstenor des EuGH:

„Nach Art. 17 der 6. MWSt-RL bleibt das Recht eines Steuerpflichtigen, die Mehrwertsteuer, die er für Gegenstände oder Dienstleistungen entrichtet hat, die ihm im Hinblick auf die Ausführung bestimmter Vermietungsumsätze geliefert bzw. erbracht wurden, als Vorsteuer abzuziehen, erhalten, wenn dieser Steuerpflichtige aufgrund einer nach dem Bezug dieser Gegenstände oder Dienstleistungen, aber vor Aufnahme dieser Umsatztätigkeiten eingetretenen Gesetzesänderung nicht mehr zum Verzicht auf die Steuerbefreiung dieser Umsätze berechtigt ist; dies gilt auch dann, wenn die Mehrwertsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wurde."

( Grundstückgemeinschaft Schlossstraße GbR, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofes)

Anmerkung: Der vorliegende Fall betraf eine Miteigentumsgemeinschaft, welche die Absicht hatte, ein Gebäude nach Fertigstellung und nach Option zur Umsatzsteuerpflicht steuerpflichtig zu vermieten. Vor Aufnahme dieser Umsatztätigkeiten trat allerdings eine Gesetzesänderung in Kraft, sodass diese nach innerstaatlichem Recht nicht mehr zum Verzicht auf die...

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