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SWK 25, 1. September 2001, Seite R 87
Geschäftsführer: Haftung
• I. Z. m. der Haftung eines Geschäftsführers stellt ein Zwangsausgleich der GmbH keinen Grund für die Befreiung des Geschäftsführers als Haftenden dar. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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