zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2000, Seite S 75

Die neuen Pauschalierungsbestimmungen-

Zweifelsfragen zur Verordnung für das Gaststätten- und Beherbungsgewerbe, Teil 2

Gerhard Gaedke und Reinhard Schwarz

I. Einkommensteuer

Betriebsübertragungen

Wird der Gewerbebetrieb im Pauschalierungszeitraum unentgeltlich übertragen, führt dies in Fällen einer Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfolge) zu keiner Änderung gegenüber den Verhältnissen beim Rechtsvorgänger. In Fällen der Einzelrechtsnachfolge (z. B. Schenkung, Kauf) ist auf die Verhältnisse beim Rechtsnachfolger abzustellen.

Beispiel:

Sohn erhält vom Vater den Gastgewerbebetrieb am geschenkt.

Gewinnermittlung 1. 1. – , Vater: Gewinnpauschalierung.

Gewinnermittlung 1. 10. – , Sohn: alle Gewinnermittlungsarten möglich (§ 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 nach den tatsächlichen Verhältnissen oder Gewinnpauschalierung).

Kapitalerträge

Kapitalerträge des Gastgewerbebetriebes gelten als endbesteuert; wird aber zur Veranlagung der Kapitalerträge optiert, sind diese Kapitalerträge zusätzlich zu dem sich aus der Pauschalierung ergebenden Gewinn in voller Höhe anzusetzen. Dann wird die Kapitalertragsteuer angerechnet oder gegebenenfalls erstattet.

Vereinfachte Führung des Wareneingangsbuches

Zu beachten wird sein, dass allein für Zwecke der Getränkeabgabeberechnung (Berechnung nach dem Wareneingang) eine exakte Aufzeichnung des Wareneinganges notwendig ist. Auch sin...

Daten werden geladen...