Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gerichtsgebühren: Berechnung
•Wenn in einem Gerichtsvergleich die Räumung eines Mietobjektes bis zu einem bestimmten Tag vereinbart wird und gleichzeitig festgelegt wird, daß die Räumung mit Übergabe sämtlicher Schlüssel an einen der Kläger als vollzogen gilt, sind die Gerichtsgebühren vom zehnfachen Jahresbetrag der Miete zu berechnen - (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)
( [AW 97/16/0006])