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Übergangsgewinn nicht tarifbegünstigt
•Übergangsgewinn nicht tarifbegünstigt (§ 37 EStG)
(BMF) - Seit der Veranlagung 1994 sind bei fortgeführtem Betrieb Gewinne infolge eines Wechsels der Gewinnermittlungsart nicht mehr tarifbegünstigt (§ 4 Abs. 10 i. V. m. § 37 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 i. d. F. Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 818). Insoweit ist der Durchführungserlaß zu § 37 EStG 1988, AÖFV 122/1992, überholt. (