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Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Mieteinkünften
Angefragter Sachverhalt
Ein bisher privat genutztes Reihenhaus sollte verkauft werden, um mit dem Erlös den für einen Wohnungsankauf aufgenommenen Zwischenkredit abzudecken. Infolge massiver Verschlechterung der Immobilienpreise wird das Reihenhaus nicht verkauft, sondern im Wege der Vermietung genutzt. Angefragt wird, ob die Zwischenkreditzinsen bei Ermittlung der Reihenhaus-Mieteinkünfte abzugsfähig sind.
Einkommensteuerliche Beurteilung
Der für einen Wohnungsankauf aufgenommene Zwischenfinanzierungs-Kredit könnte nur dann dem Reihenhaus zugerechnet werden, wenn die Kreditmittel tatsächlich zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die mit dem Reihenhaus unmittelbar zusammenhängen, verwendet werden (vgl. z. B. ).
Fehlt dieser unmittelbare Zusammenhang, kann der Umstand allein, daß das Reihenhaus verkauft hätte werden sollen, um den Verkaufserlös zur Abdeckung des Zwischenkredites zu verwenden, die Abzugsfähigkeit der Zwischenkreditzinsen nicht herbeiführen. (