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Übernahme einer Sparkasse durch eine Bankaktiengesellschaft
(BMF) - Die mit dem Sachverhalt verbundene Steuerrechtsfrage der Auslegung der §§ 1 bis 6 UmgrStG im Zusammenhang mit Sparkassenumgründungen ist vom Bundesministerium wiederholt abstrakt beurteilt worden. Es hat die Auffassung vertreten, daß für den Zahler einer Entschädigung zur Abgeltung der Ansprüche aus der Liquidation einer Sparkasse in steuerlicher Betrachtungsweise ein einem Anteilserwerb vergleichbarer Vorgang anzunehmen ist. Wird die „gekaufte" Sparkasse in der Folge durch Betriebseinbringung nach § 92 BWG zu einer Anteilsverwaltung und werden in der Folge einerseits die Anteilsverwaltung auf die Anteilsverwaltung der „anteilskaufenden" AG und andererseits die einbringungsgeborene Tochter-AG auf die „anteilskaufende" AG verschmolzen, fällt die auf die übernehmende Anteilsverwaltung übergehende hundertprozentige Beteiligung an der übertragenden AG und die steuerrechtliche „Beteiligung" der übernehmenden AG an der übernehmenden AG weg. Ein Fall der Äquivalenzverletzung dahingehend, daß Aktionäre der übernehmenden AG durch diese Transaktion begünstigt werden, liegt nicht vor, da wirtschaftlich betrachtet die übernehmende AG eine Sparkasse nach einem vorbereitenden Anteilserwerb übernim...