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Angleichung der Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter wird neuerlich verschoben
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, BGBl I 2021/121.
Der Gesetzgeber hat bereits im Herbst 2017 mit der Novelle BGBl I 2017/153 eine Angleichung der Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an jene der Angestellten mit Inkrafttreten am beschlossen (vgl die Praxis-News vom Dezember 2017, ASoK 2017, 475 f).
Dieser Inkrafttretenszeitpunkt wurde im Hinblick auf die Corona-Pandemie zunächst auf den und wird nun nach einem parlamentarischen Initiativantrag, der im Juni 2021 den Nationalrat und den Bundesrat passiert hat, nochmals um weitere drei Monate verschoben. Die neue Rechtslage gilt demnach für alle Kündigungen, die nach dem (statt ) ausgesprochen werden.