Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übergangsgewinn: Besteuerung
• Wenn wegen des Überganges von der Überschußrechnung zur Bilanzierung ein Übergangsgewinn zu versteuern war, war eineInvestitionsrücklage im Verhältnis des Übergangsgewinnes zum laufenden Gewinn aufzuteilen, wodurch der zum begünstigten Steuersatz zu versteuernde Übergangsgewinn verringert wurde - (§ 9 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
()