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FX-Kredit: Zum „Trennungsmodell“ und der Zulässigkeit des „Devisen-Fixings“
https://doi.org/10.47782/oeba202303020501
§§ 879, 907b, 983 ABGB; Art 5, 6 Klausel-RL.
Lässt ein FX-Kreditnehmer den Kreditbetrag in Euro statt in FX auszahlen, tritt zum Kreditvertrag ein (entgeltlicher) Geldwechselvertrag hinzu („Trennungsmodell“). Wäre dieser Geldwechselvertrag unwirksam, fiele der FX-Kreditvertrag nicht automatisch weg, sondern der Kreditnehmer müsste sich die von ihm in fremder Währung zu leistenden Beträge dann – nicht notwendigerweise beim Kreditgeber – selbst beschaffen.
Vereinbarungen, wonach die Umrechnung von Euro in die vereinbarte Fremdwährung auf Basis des bankeigenen „Devisen-Fixings“ erfolgt, sind wirksam.
Aus der Begründung:
[3] Der Kl als Darlehensnehmer und seine Ehefrau als Realschuldnerin schlossen mit der Bekl am einen endfälligen FX-Kreditvertrag in CHF im Gegenwert zu € 95.000 mit einer Laufzeit bis . Die Bekl überwies dem Kl per insges € 95.000 (gesplittet) auf zwei Konten. Die Bekl führte dann ein separates CHF-Konto für den Kl und sendete ihm regelmäßig Kontoauszüge über den Stand dieses Kontos zu, die der Kl zur Kenntnis nahm. Die Zinszahlungen wurden vom Euro-Girokonto des Kl zugunsten des CHF...