Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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S. 369Anhang 1 Muster für Dienstzettel
S. 370
1
Das Muster enthält die nach § 2 AVRAG notwendigen Angaben.
2
Auf die Anmerkungen zu § 17 Rz. 5, 6 wird hingewiesen und betont, dass sich eine gesonderte Dienstzettelpflicht für Überlassungskräfte auf Grund des § 11 AÜG ergibt.
Eine Ergänzung bzw. Anpassung des Dienstzettels ist daher notwendig:
Zustimmung zur Überlassung: „Der/die Angestellte erklärt die ausdrückliche Zustimmung zur Überlassung an Dritte.“
Bei Befristung die Angabe des sachlichen Grundes.
Bundesländer oder Staaten, in denen die Angestellten beschäftigt werden sollen.
Der Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrags wird daher empfohlen.