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Grundrechte; Günstigkeitsklausel; faires Verfahren; wirksame Beschwerde; Gesetzmäßigkeit; Verhältnismäßigkeit
GRC; EMRK; Art 2, 4 des 7. ZP zur EMRK; Art 5, 6 EUV; Art 165, 258, 263, 267, 268, 340 AEUV
John, Das Verhältnis der strafrechtlichen Garantien der MRK zu den justiziellen Grundrechten der GRC und ihre Durchsetzung durch EuGH und EGMR, JSt 2017, 11
Die EMRK und die GRC garantieren zentrale strafrechtliche Grundrechte. Sie überschneiden sich vielfach, sind aber nicht deckungsgleich. Auf diese Unterschiede wird in dem Beitrag anS. 115 hand einiger ausgewählter Garantien, wie das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf eine wirksame Beschwerde und der Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit, aufmerksam gemacht.