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SWK 13-14, 10. Mai 2021, Seite 846

Planungskosten sind stets Teil der Herstellungskosten

Entscheidung: Ro 2019/15/0006 (Abweisung der Parteirevision).

Normen: § 6, 7a EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH (Gasnetzbetreiberin) machte für die Errichtung einer technischen Anlage die vorzeitige AfA in den Jahren 2009 und 2010 geltend. Für dieses Projekt waren bereits vor 2009 erhebliche Aufwendungen angefallen (insbesondere Planungskosten). Das Finanzamt versagte die vorzeitige AfA, weil mit der Herstellung bereits vor dem (maßgeblichen) Jahr 2009 begonnen worden sei. Das BFG wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Herstellung bereits mit der Planung beginnen würde.

Rechtliche Beurteilung: Herstellen bedeutet das Hervorbringen bzw das Hervorbringen-Lassen eines bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes. Die Herstellung ist ein Vorgang, der nicht in einem Zeitpunkt vor sich geht, sondern in einem bestimmten Zeitraum. Dieser beginnt mit dem Setzen von Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, ein Wirtschaftsgut neu zu schaffen oder die Wesensart eines bestehenden Wirtschaftsgutes zu verändern.

Nach der VwGH-Rechtsprechung sind Planungskosten als Teil der Herstellungskosten des fertiggestellten Wirtschaftsgutes zu aktivieren. Selbst vergebliche Pla...

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