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IRZ 3, März 2010, Seite 93

Neue Verantwortung für Abschlussprüfer und Aufsichtsrat

Aslan Milla und Roman Rohatschek

Wurde mit der Umsetzung der Abschlussprüfungs-Richtlinie das Ziel, die Pflichten des Abschlussprüfers deutlicher und klarer zu fassen, erreicht, und erkennen Sie, sehr geehrter Herr Milla, bereits Reaktionen in der Unternehmenspraxis?

Die Umsetzung der Abschlussprüfungs-Richtlinie in Österreich brachte v.a. an der Schnittstelle zwischen Abschlussprüfer und Organen eines Unternehmens, im Besonderen dem Aufsichtsrat, wesentliche Klarstellungen und Verbesserungen. Rederecht, ja sogar -pflicht des Abschlussprüfers im Prüfungsausschuss bieten eine für die Transparenz und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung geeignete Plattform der Kommunikation. Das Ziel des Gesetzgebers bezüglich der Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen ist damit erreicht.

Die Reaktionen in der Unternehmenspraxis sind vielfältig:

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Die in das Gesetz explizit aufgenommenen Pflichten des Aufsichtsrates bzw. Prüfungsausschusses führten v.a. bei den börsenotierten und sehr großen Unternehmen zu entsprechenden Reaktionen – Projekte werden gestartet, der Dialog mit dem Abschlussprüfer und auch Vorstand zu Theme...

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