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Die Absicherung von Marktpreisrisiken im Gasgeschäft deutscher Energieversorger nach IAS 39
Gasverträge erfüllen im Allgemeinen die Definition von Derivaten nach IAS 39. Die damit mögliche Einordnung der Gasverträge in die Kategorie Held-for-Trading und ihre Bewertung zum Fair Value erfolgt jedoch nicht, wenn die Verträge zwecks physischer Lieferung abgeschlossen wurden (Own-Use-Kriterium). Damit fallen die Gasverträge vor der bilanziellen Erfassung der physischen Lieferung aus dem Anwendungsbereich des IAS 39. Gleichzeitig erfüllen die Gasverträge die Definition von erwarteten Transaktionen. Erwartete Transaktionen können ohne die bilanzielle Einordnung nach den Kategorien des mixed model als Sicherungsgegenstand designiert werden. Die Behandlung der Gasverträge als erwartete Transaktionen definiert die Form des Cash Flow Hedges, welche zur Sicherung von unterlagerten Risikoposten nach IAS 39 gebraucht wird. In der Praxis sind die unterlagerten Risikoposten zu einem Nettoposten aggregiert, dessen mögliche Formen der Abgrenzung im Beitrag diskutiert werden.
1. Einleitung
Erdgas gewinnt als Energieträger auf dem deutschen Markt mehr und mehr an Bedeutung. Mit der steigenden Bedeutung des Gasgeschäftes steigen zugleich die Anforderungen des Risikomanagements in diesem Bereic...