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S. 60V. IAS 23 Fremdkapitalkosten
A. Grundprinzip
Fremdkapitalkosten sind zu aktivieren, wenn sie direkt
dem Erwerb,
dem Bau oder
der Herstellung
eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst.
B. Anwendungsbereich
Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind:
qualifizierende Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wie bspw biologische Vermögenswerte nach IAS 41 Landwirtschaft und
Vorräte, die in großen Mengen oder auf andere Weise hergestellt werden (bspw reifender Whisky).
C. Definitionen
Das in Kapitel V.A. angeführte Grundprinzip enthält die Begriffe Fremdkapitalkosten und qualifizierter Vermögenswert. Sie werden wie folgt definiert:
Fremdkapitalkosten sind Zinsen und weitere im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital angefallene Kosten eines Unternehmens. Sie umfassen den nach der Effektivzinsmethode berechneten Zinsaufwand, Zinsen aus Finanzierungsleasingverhältnissen und Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.
Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten ...