BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 44.
EB zu BGBl I 2007/60
Zu Abs 5a:
Diese Bestimmung wird nunmehr im WAG 2007 geregelt.
EB zu BGBl I 2006/141
Zu Abs 1 und 2:
In § 44 Abs. 1 und 2 wird eine Anpassung an einen geänderten Begriff vorgenommen.
Zu Abs. 4:
Berichtigung eines Verweises.
Zu Abs 7:
Abs. 7 ermächtigt die FMA nach Anhörung der OeNB für die nach den Abs. 1 bis 5 auch elektronisch zu übermittelnden Daten ein Gliederungsschema vorzusehen, welches die elektronische Verarbeitung und Auswertung der für die laufende Überwachung der Kreditinstitute erforderlichen Daten unterstützt.
EB zu BGBl I 2005/33
Zu Abs 4:
Die Änderungen der Bestimmungen über die Vorlage der Prüfungsberichte sind technische Anpassungen im Zusammenhang mit § 63 Abs. 5, 6, 6a und 7.
EB zu BGBl I 2004/161
Zu Abs 1:
Es handelt sich lediglich um eine formale Anpassung, die notwendig ist, da § 59a nur mehr aus einem Absatz besteht.
EB zu BGBl I 2003/35
Zu Abs 1:
Die ausdrückliche Normierung der Vorlage (auch) des bankaufsichtlichen Prüfungsberichtes [nunmehr: der Anlage zum Prüfbericht über den Jahresabschluss] an dieser Stelle dient der Klarstellung, bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Gesetzestextes (war in einer früheren Novelle durch Redaktionsversehen e...