BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 31a Baustellendatenbank
Literatur
Medek, Sozialbetrug - Maßnahmen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), in Wiesinger, Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft (2015), 123; Wiesinger, Mindestlohnbestimmungen für den Bieter. Die vergaberechtlichen Auswirkungen des ASRÄG 2014 und des SBBG, ZVB 2015/106, 373; Wiesinger, Die Haftung für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern nichtgemeldeter Subunternehmer bei öffentlichen Aufträgen, RPA 2016, 199.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Meldungen an die Baustellendatenbank | |||
A. | Arten von Meldungen | |||
B. | Die Meldungen im Einzelnen | |||
1. | Meldungen von Unternehmen | |||
2. | Meldungen von öffentlichen Auftraggebern | |||
3. | Erhebungsergebnisse von Kontrollen der BUAK | |||
C. | Formale Voraussetzungen | |||
III. | Abrufen von Daten aus der Baustellendatenbank | |||
IV. | Führung der Baustellendatenbank |
I. Allgemeines
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Die Baustellendatenbank wurde ursprünglich mit der Nov BGBl I 2011/51 in das BUAG eingefügt. Zweck dieser Bestimmung war eine Erfassung aller Baustellen in einer Datenbank, um damit Kontrollorganen eine gezielte und planmäßige Kontrolle zu ermöglichen. Die Meldeverpflichtung oblag dem AG.
Mit dem SBBG (BGBl I 2015/113) wurde eigentlich eine zweite Baustellendatenbank eingeführt, wobei das Gesetz kein...