BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 3 Technische Bewertungsstelle
Materialien zum Bgld BPMG 2016
EB zu § 3 Bgld BPMG 2016
Das OIB übernimmt die Aufgabe der Technischen Bewertungsstelle im Sinne der Art. 29 ff der Bauprodukteverordnung. Eine Technische Bewertungsstelle führt in einem Produktbereich, für den sie benannt wird, Bewertungen durch und stellt die entsprechende Europäische Technische Bewertung aus. Eine „Europäische Technische Bewertung“ ist die dokumentierte Bewertung der Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale im Einklang mit dem betreffenden Europäischen Bewertungsdokument (Art. 2 Z 13 der Bauprodukteverordnung).