AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 42 Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer
Literatur
Dehn, Die Haftung des Abschlussprüfers nach § 275 HGB (nF), ÖBA 2002, 377; Kalss, Die Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Gläubigern, Gesellschaftern und Anlegern, ÖBA 2002, 187; Karollus, Die Haftungshöchstgrenze bei der Dritthaftung des Abschlussprüfers de lege lata und de lege ferenda, RdW 2006, 389; Talos/Schrank, Zur Haftung bei überbewerteten Sacheinlagen in Aktiengesellschaften, ecolex 2004, 948; Wilhelm, ecolex 2002, 1.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||||
I. | Grundlagen | |||
A. | Inhalt und Zweck | |||
B. | Entstehungsgeschichte | |||
C. | Rechtsvergleich | |||
1. | Deutschland | |||
2. | GmbH-Recht | |||
II. | Kurze Darstellung der Verantwortlichkeit | |||
A. | Gesetzlicher Schadenersatzanspruch | |||
B. | Drittwirkung des § 275 UGB |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 42 stellt klar, dass die Gründungsprüfer für ihre Tätigkeit zur Verantwortung gezogen werden können. Inhalt und Umfang der Ersatzpflicht ist nun nicht mehr detailliert im AktG geregelt. § 42 verweist ausschließlich auf die Haftungsbestimmungen des UGB für Abschlussprüfer.
B. Entstehungsgeschichte
2
Das AktG 1937/38 enthielt ursprünglich eine ausführliche Regelung über die Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer. Diese Regelung wurde bis zum Finanzmarktaufsichtsges...