MRG | Mietrechtsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 4 Nützliche Verbesserung durch bautechnische Maßnahmen
Literatur
Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht, § 4 MRG; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht 22 (2009), § 4 MRG; Ladner, Die nicht fördernde Wohnbauförderung Verdient eine Förderung aus öffentlichen Mitteln diese Bezeichnung, wenn der Geförderte einen Nachteil hat?, immolex 2008, 299; Kohler, Förderung von Neubaumaßnahmen begünstigt - Umfang der Förderungszusage ist entscheidend, SWK 2009, S 328.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Begriff der Verbesserung | 1, 2 |
II. | Katalog der Verbesserung | 3-6 |
III. | Verbesserungspflicht des Vermieters (Abs 3 Z 1) | 7 |
IV. | Vereinbarung des Vermieters mit seinen Mietern über die Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten ( Abs 3 Z 2) | 8 |
V. | Kündigungsmöglichkeit des Vermieters (Abs 4) | 9 |
VI. | Behindertenaufzug (Abs 5 ) | 10 |
I. Begriff der Verbesserung
1
Eine Verbesserungsarbeit soll aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren, aus verschiedenen Gründen positiver bewerteten machen. Ob eine Verbesserung vorliegt, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilt werden. Jedenfalls ist in die Beurteilung die Zweckmäßigkeit der Maßnahme mit einzubeziehen.
2
Bei Verbesserungen im Inneren d...