GebG | Gebührengesetz
1. Aufl. 2018
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§ 7 Steuerschuldner
Literatur
Kopecky, Die Haftung im österreichischen Steuerrecht (1971); Arnold, Schuld und Haftung im Steuerrecht (2000); Bavenek-Weber, Der Begriff der Leistung bei den Gebühren und Verkehrsteuern, FJ 2000, 206; Althuber, Die Haftung des Versicherungsunternehmens für die Abfuhr der Versicherungssteuer, in Althuber/Griesmayr/Zehetner (Hrsg), Handbuch Versicherungen und Steuern (2013) 42; Tanzer/Unger, Die behördliche Ermessensübung im Rahmen der Geschäftsführerhaftung, in Althuber (Hrsg), Geschäftsführer- und Vorstandshaftung im österreichischen Steuerrecht2 (2015) 95; Jara/Landauf, Tax Compliance bei Versicherungen, in Zöchling/Plott (Hrsg), Der steuerliche Fitness-Test für Unternehmen (2016) 307; Tanzer/Unger, BAO 2016/175 (2017).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Steuerschuldner | |
II. | Entrichtung und Haftung der Steuer durch den Versicherer bzw einen von ihm bestellten Vertreter | |
III. | Geltendmachung der Haftung | |
IV. | Die Versicherungssteuer als Teil des Versicherungsentgeltes |
I. Steuerschuldner
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Gemäß § 7 Abs 1 Satz 1 VersStG ist der Versicherungsnehmer Steuerschuldner der Versicherungssteuer. Daran ändert sich auch durch den Umstand nichts, dass - abgesehen vom Sonderfall des § 7 Abs 3 VersStG (vgl dazu § 7 VersStG Rz ...