BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 9 Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen
Materialien zum Bgld BauG
EB zu § 9
Die Eigentümer von Grundstücken im Bauland sollen auch ohne Vorliegen einer Baubewilligung zur Beitragsleistung herangezogen werden können.
Im Abs. 4 wird ein zweites Modell für die Ermittlung der Berechnungslänge eingeführt, welches besondere Härten z.B. bei Eckgrundstücken oder Grundstücken mit einer großen Breite und geringen Tiefe verhindern soll. Berechnungsbeispiel: Die Breite der zur Verkehrsfläche nächstgelegenen Grundstücksgrenze beträgt 80 m, die Grundstückstiefe beträgt 20 m. Die Fläche beträgt somit 1.600 m2. Da in diesem Fall die Seite eines flächengleichen Quadrates (= Quadratwurzel aus der Fläche) kleiner als die zur Verkehrsfläche nächstgelegene Grundstücksgrenze ist, ergibt sich in diesem Beispiel eine anrechenbare Länge von 40 m.
Alle Eigentümer von Grundflächen im Bauland, welchen durch Aufschließungsmaßnahmen Vorteile erwachsen, sollen gleichmäßig zur Leistung von Kostenbeiträgen herangezogen werden, unabhängig davon, ob es sich um Gemeinde-, Landes- oder Bundesstraßen handelt (Abs. 6). Die Beiträge dürfen die der Gemeinde entstehenden Kosten nicht übersteigen.
EB Bgld BauG-Nov 2005
Durch die Änderung des § 9 Bgld. BauG soll